Rauchbelästigung durch Nachbarn: Feuerschale oder Grill wie weit weg stellen?

Rauchbelästigung durch Nachbarn Feuerschale Grill
Verfasst von: Michael Claus
Zuletzt aktualisiert am:
In diesem Artikel
  • Was sagt das Gesetz zum Umgang mit offenem Feuer?
  • Rauchbelästigung durch Nachbarn: Feuerschale und Grill – Beispiele für Abstände und Entfernungen!
  • Aus verschiedenen Gerichtsurteilen zur Rauchbelästigung durch Nachbarn lernen.

Eine allgemeine und einheitliche gesetzliche Regelung, wie weit eine Feuerschale oder ein Grill vom Nachbarn entfernt stehen muss, um Rauchbelästigungen zu vermeiden, gibt es eigentlich nicht. Ohnehin ist die Vermeidung von Rauchbelästigung durch Nachbarn von verschiedenen Faktoren abhängig.

Dennoch gibt es ein paar Tipps, Empfehlungen und Richtlinien, an die man sich halten kann. Dann klappt es mit dem guten Miteinander einfach besser. In der Regel folgt jede Überlegung dabei dem Schema:

„Wo kein Kläger, da kein Richter! Am Ende müssen alle zufrieden und sicher sein. “

Welche Tipps, Empfehlungen und Richtlinien das genau sind, kannst Du hier in unserem Ratgeber Artikel zum Thema des richtigen und Rücksicht nehmenden Umgangs mit einer Feuerschale nachlesen!

Rauchbelästigung durch Nachbarn Feuerschale ohne Rauch
Qualm und Rauch aus einer Feuerschale oder einem Grill lässt sich vermeiden

Was sagt das Gesetz zum Umgang mit offenem Feuer?

Gesetzlich sind die Vorschriften trotz des wie immer vorhandenen juristisch förderalen Flickenteppichs in Deutschland klar: Offenes Feuer ist grundsätzlich genehmigungspflichtig! Einzuholen ist die spezielle Genehmigung dafür vom kommunalen Ordnungsamt.

Allerdings war es das dann auch schon fast mit der Einheitlichkeit der gesetzlichen Regelungen. Denn geht man ins Detail und hinterfragt, ab wann was eigentlich ein offenes Feuer ist und wann es wen betrifft, dann werden die Antworten darauf, was erlaubt ist und was nicht erlaubt ist, schon schwieriger.

Grundsätzlich kann man sich an folgenden Faustregeln orientieren:

  • Offenes Feuer nur mit Genehmigung: Beim offenen Lagerfeuer bzw. Gartenfeuer wird das Feuer direkt am Boden entzündet und mit Holzscheiten, Ästen oder Baumverschnitt am Brennen gehalten. Klassische Lagerfeuer am Boden sowie größere Gartenfeuer erfordern in den meisten Bundesländern und Kommunen eine Anmeldung beim und Genehmigung durch das Ordnungsamt. Andernfalls drohen erhebliche Bußgelder.

    In den meisten Bundesländern ist das Verbrennen von Laub und Gartenabfällen im Außenbereich sogar prinzipiell verboten, aber regionale Ausnahmen machen es wieder möglich. Nur in fünf Bundesländern (Berlin, Bremen, Hamburg, Sachsen und Thüringen) sind offene Lagerfeuer oder Gartenfeuer ausnahmslos komplett verboten.

  • Feuer in geschlossenen Feuerstellen ohne Genehmigung: Bei Feuerschalen, Feuerkörben, Tischfeuern, Gartenkaminen oder anderen Grill Feuerstellen, die das Feuer generell mit einem schützenden Behälter umschließen, handelt es sich um genehmigungsfreie Geräte. Genehmigungsfrei sind geschlossene Anlagen, die weniger als einen Meter im Durchmesser messen und trockenes Holz oder entsprechende Presslinge verbrennen.

    Diese fallen in der weiteren Bewertung weder unter das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), noch müssen sie vom kommunalen Ordnungsamt genehmigt werden. Bei solchen Feuern spricht man von sog. Wärme- oder Gemütlichkeitsfeuern bzw. Grillstätten. Diese Gartenheizungen bzw. Camping Heizungen sind prinzipiell erlaubt und dürfen genutzt werden.

Rauchbelästigung durch Nachbarn Feuerschale Abstände
Trockenes Holz + Abstände einhalten = weniger Rauchbelästigung beim kleinen Lagerfeuer

Rauchbelästigung durch Nachbarn Feuerschale: Abstände und Tipps

Wo es an gesetzlichen Richtlinien mangelt, kommt es ganz besonders auf gutes Kommunizieren unter den Nachbarn an. Grundsätzlich findet man dabei viele nützlichen Antworten im sog. Nachbarschaftsrecht. Das ist Ländersache und steht unter dem generellen Prinzip der gegenseitigen Rücksichtnahme. Fast niemand lebt ganz allein. Deshalb sollten alle ein bisschen Rücksicht auf ihre Nachbarn nehmen.

„Auch bei einer nur kleinen Feuerschale raten viele Rechtsexperten dazu, diese in puncto Sicherheit und Abstände mindestens so zu behandeln wie einen Grill.“

Manche Aktivitäten der Nachbarn, die kurzzeitig als Störung empfunden werden, müssen laut Nachbarschaftsrecht hingenommen werden, andere nicht. Bei Mietshäusern regelt oft eine Hausordnung, was erlaubt ist und was nicht. Wenn sich der Nachbar zum Beispiel durch Qualm, Rauch oder Gerüche vom Grill gestört fühlt, ist das nicht gut. Wer hingegen gut miteinander kommuniziert und vor allem harmoniert, hat weniger Stress.

3 Tipps für Abstände und Entfernungen von Feuerstellen*:

Feuerstelle Abstände in Meter Sicherheitshinweise
Grill
  • 1 bis 3 m zu Gebäuden und Wegen
  • 5 m zum Nachbarn (Grundstücksgrenze)
Wen das Grillen vom Nachbarn stört, kann von diesem verlangen, dies zu unterlassen. Finden die Nachbarn im Zweifel keine gemeinsame gütliche Lösung, kommt es häufig zur Klage. Dann liegt die Beweislast allerdings bei dem Nachbarn, der sich beeinträchtigt fühlt. Der muss die wesentliche Beeinträchtigung durch die Grillerei im Freien nachweisen. Das gestaltet sich mitunter eher schwierig.
Feuerschale
(je nach Größe)
  • 3 bis 5 m zu Gebäuden und Wegen
  • 5 bis 10 m zum Nachbarn (Grundstücksgrenze)
Ist mehr Platz vorhanden, dann halte lieber einen größeren Abstand ein. Ist weniger Platz vorhanden, dann halte die Flammen entsprechend kleiner. Achte einfach aktiv darauf, den Nachbarn möglichst wenig mit Qualm, Rauch und Geruchsbelästigung zu beeinträchtigen.
Offenes Feuer / Gartenfeuer
  • 50 m zu Gebäuden und Wegen
  • 10 m zum Nachbarn (Grundstücksgrenze)
  • 100 m zum Wald bzw. Waldrand
Offene Bodenfeuer und Gartenfeuer sind nicht in allen Bundesländern erlaubt. In vielen Regionen sind sie nur durch regionale Ausnahmeregelungen genehmigungspflichtig erlaubt. In einigen Bundesländern sind sie sogar gänzlich untersagt.

*Alle Angaben sind Mindestabstände unverbindlicher Natur und können lokal bzw. regional variieren. Bitte erkundige Dich über die geltende genaue Rechtslage in Deiner Gemeinde!

Rauchbelästigung durch Nachbarn Feuerschale Rücksicht
Feuerschalen sind auch auf Gemeinschaftsflächen erlaubt: Nur Sicherheit und Rücksichtnahme müssen stimmen!

Gerichtsurteile zur Rauchbelästigung durch Nachbarn

Jede Situation vor Ort stellt sich für gewöhnlich etwas anders dar. Kein Garten oder Balkon ist wie der andere. Selbst vor dem Hintergrund der größtmöglichen Rücksichtnahme bewerten verschiedene Menschen ähnliche Sachverhalte zudem unterschiedlich. Was der eine Nachbar noch für zumutbar hält, stört den anderen Nachbarn ganz massiv. Die Abwägung, was im Einzelfall erlaubt oder schon verboten ist, fällt manchmal schwer.

Verschiedene Gerichte in Deutschland urteilen deshalb leider regelmäßig zu solchen Fällen. Der nachbarschaftliche Konsens scheint nicht immer ganz leicht zu finden zu sein. Damit Du Dir einen besseren Überblick verschaffen kannst, worüber Justizia sich schon Gedanken machen musste und wie das Urteil in welchem Fall ausgefallen ist, folgen ein paar Beispiele.

4 verschiedene Beispiele für Gerichtsurteile zu Grill und Feuerschale*

  • Grillen generell im Sommer: Grillen auf dem Balkon und im Garten ist in den Sommermonaten üblich und muss, wenn nicht die Wesentlichkeitsgrenze überschritten wird, prinzipiell geduldet werden. Die Klagepartei ist ggf. dafür zuständig, eine solche Grenzüberschreitung zu beweisen. Der Maßstab dafür darf nicht das subjektive Empfinden eines Einzelnen sein, sondern muss dem Empfinden eines Durchschnittsbenutzers entsprechen (AG München, Urteil vom 12. Januar 2004 – 15 S 22735/03).

  • Grillrauch des Nachbarn in den eigenen Räumen: Den beim Grillen im Garten entstehenden Rauch vom Grundstücksnachbar muss man nach §§ 1004, 906 BGB rechtlich nicht hinnehmen, wenn der entstehende Qualm konzentriert in die Wohn- und Schlafräume unbeteiligter Nachbarn eindringt und dort für eine erhebliche Belästigung durch verbotenes Verbrennen von Gegenständen im Sinne des Immissionsschutzrechtes sorgt (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26. Mai 1995 – 5 Ss OWi 149/95).

  • Häufigkeit des Grillens: Die sog. Grillfrequenz, also die Häufigkeit, mit der Du Deinen Grill im Garten oder auf dem Balkon benutzen darfst, wird von den Gerichten deutschlandweit extrem unterschiedlich beurteilt. Das Bayerische Oberste Landesgericht hält zum Beispiel die Nutzung eines Holzkohlegrills fünf Mal im Jahr für statthaft (BayObLG, Beschluss vom 18. März 1999 – 2 Z BR 6/99).

    Das Landgericht Stuttgart findet hingegen nur drei mal zwei Stunden auf dem Balkon oder einmal für sechs Stunden insgesamt im Garten jährlich für angemessen (LG Stuttgart, Beschluss vom 14. August 1996 – 10 T 359/96). Während das Landgericht Aachen eine erlaubte Grillfrequenz von zwei Mal im Monat zwischen 17 und 22 Uhr im hinteren Teil des Gartens durchaus für zulässig erachtet (LG Aachen, Beschluss vom 14. März 2002 – 6 S 2/02).

  • Betrieb einer Feuerschale auf einer Gemeinschaftsfläche: Eine Feuerschale darf auch auf gemeinschaftlich genutztem Grund und Boden betrieben werden, sofern vom Feuer keine Gefahr sowie störende Rauch- oder Geruchsbelästigung für andere Eigentümer der Anlage ausgeht. (AG Potsdam, Urteil vom 24. Februar 2011 – 24 C 406/10).

*Unsere Beispiele und Erläuterungen stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind auch keine wortwörtlichen Beschlussabschriften, sondern inhaltliche Zusammenfassungen, die lediglich der Veranschaulichung einzelner Sachverhalte zum Thema dienen. Jeder Einzelfall kann sich anders darstellen.

Feuerschalen: Angebote und Bestseller

Holzkohlegrill: Angebote und Bestseller

FAQ's
Häufige Fragen und Antworten zum Thema Rauchbelästigung durch Nachbarn Feuerschale und Grill

FAQ online: Ratgeber mit Tipps zum Thema Rauchbelästigung durch Nachbarn Feuerschale und Grill

Wie häufig gibt’s Streit um Rauchbelästigung durch Feuerschale oder Grill?

Rauchbelästigung durch Nachbarn, die mit ihrer Feuerschale Feuer machen oder Grillen, ist ein sehr typischer Streitpunkt im Nachbarschaftsrecht. Obwohl Feuer machen und Grillen in geschlossenen Feuerschalen grundsätzlich erlaubt sind, solltest Du beachten, Rauchbelästigung bestmöglich zu vermeiden. Denn häufig urteilen Gerichte, dass übermäßiger Rauch vom Grundstücksnachbarn nicht hinzunehmen ist. Was übermäßig ist, entscheidet dabei oft der Einzelfall.

Wie die Rauchbelästigung durch Feuerschale und Grill vermeiden?

Um eine Rauchbelästigung durch Feuerschale und Grill zu vermeiden, kannst Du verschiedene Maßnahmen ergreifen. Verbrenne zum Beispiel nur trockenes Holz und hochwertige Grillkohle. Verbrenne auf keinen Fall Abfall oder Papier! Achte zudem darauf, dass das Gerät über eine gute Luftzufuhr verfügt. Grill das Grillgut besser auf Alufolie bzw. in Aluschalen, damit kein Fett in die Flammen tropft. Und verwende zum Anzünden nur geeignete Anzünder, die wenig Rauch emittieren.

Wie viel Qualm oder Rauch ist belästigend?

Kaum Qualm, kaum Belästigung – soviel ist klar. Was jedoch zu viel ist, ist oft eher weniger klar. Spätestens jedoch, wenn der Nachbar den Rauch in den eigenen Wohnräumen spürbar wahrnimmt und zwar sowohl optisch als auch geruchsmäßig, könnte das Maß überschritten sein. Achte einfach darauf, dass kaum Qualm von Feuerschale oder Grill zum Nachbarn zieht. Trockenes Holz und ein paar Meter Abstand mehr helfen dabei sehr.

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Michael Claus

Autor

Michael Claus ist staatlich geprüfter Techniker und Hausbesitzer. Als faktenorientierter Mensch bevorzugt er schlaue Lösungen. Mit über 20 Jahren praktischer Erfahrung teilt er sein Fachwissen und seine umfangreiche Expertise gerne beim Schreiben von unabhängigen Fachartikeln, Rezensionen und Produktvorstellungen.

6 Gedanken zu „Rauchbelästigung durch Nachbarn: Feuerschale oder Grill wie weit weg stellen?“

  1. Sehr geehrter Herr Claus,
    wenn mein Nachbar grillt dann schon gegen Mittags und das den ganzen Tag. Wenn es dann dunkel geworden ist muss dann auch noch die Feuerschale her. Da Rauchts dann schon mal bis zu 10 Std. am stück und alles in unsere Richtung. Da meine Frau Asthma und COPD hat und nur mit offenem Fenster schläft, geht es Ihr an diesen tagen besonders schlecht. Muss man das hinnehmen oder was können wir dagegen tun.
    Mit freundlichen Grüßen
    Mario Wagner

    Antworten
    • Hallo Herr Wagner, zunächst einmal wünsche ich Ihrer Frau und Ihnen gesundheitlich alles Gute. Asthma und vor allem COPD sind wirklich böse Erkrankungen. Was Ihr Anliegen betrifft, kann ich allerdings wiederum nur antworten, dass es mir schwer fällt, den Sachverhalt aus der Ferne individuell richtig einzuschätzen. Ich selbst bin auch kein Anwalt und kann Sie daher rechtlich gar nicht beraten. Wie im Artikel geschrieben, wird die sog. Grillfrequenz, also die Häufigkeit, mit der Grillen und Feuer machen im Garten erlaubt oder zulässig ist, ohnehin von den Gerichten deutschlandweit extrem unterschiedlich beurteilt. Versuchen Sie doch bitte, Ihren Nachbarn erst einmal zwischenmenschlich im Gespräch für Ihr Anliegen zu sensibilisieren. Alternativ könnten Sie die Fenster auch geschlossen halten und in den Räumen ein sog. ozonfreies Lüftungsgerät mit starkem HEPA-Filter zum Einsatz bringen. Das könnte die Luftqualität für Ihre Frau verbessern. Sollten Ihnen diese Vorschläge alle nicht zusagen, steht Ihnen wie jedem anderen Bürger in unserem Land natürlich der Rechtsweg offen. Wir leben ja in einem Rechtsstaat. Lassen Sie sich dafür bitte jedoch von einem Anwalt beraten. Der kann Ihren Fall sicherlich besser einschätzen.

      Antworten
  2. Unser Nachbar ist die Woche über auf Montage und kommt generell am Donnerstag nach Hause. Dann kommt natürlich Besuch (jeden Tag ist irgendwas los). Zum Grillen sagen wir ja gar nichts, aber abends wird dann auf der Terrasse im Kamin Feuer gemacht (meistens Donnerstag/Freitag und Samstag). An 3 Abenden (meistens von 20:00/21:00 bis 1:00/2:00 Uhr am nächsten Tag)müssen wir dann Schlafzimmerfenster, Toilettenfenster, Hausfenster und Terrasse + Küchenfenster schließen, weil man das vor Gestank (Qualm) nicht aushält. Müssen wir das hinnehmen?

    Antworten
    • Hallo Monika, vielen Dank für die Frage. Die individuelle Beurteilung, wann die sog. Wesentlichkeitsgrenze in Ihrem Fall überschritten ist und wie oft genau Ihr Nachbar jetzt den Grill und/oder die Feuerschale anwirft, ist für mich aus der Ferne leider nur schwer zu beurteilen. Ich kann mir auch nur schwer vorstellen, dass die Windverhältnisse bei Ihnen vor Ort so sind, dass es den Rauch vom Nachbarn jederzeit und in selber Intensität in Ihre Richtung drückt. Von daher fällt mir eine Antwort auf Ihre Frage wirklich schwer. Ich empfehle allerdings stets, miteinander ins Gespräch zu kommen. Vielleicht können Sie den Nachbarn ja ein bisschen für Ihre Sorgen sensibilisieren und eine gütliche Lösung finden. Sollte das nicht möglich sein, steht Ihnen der rechtliche Weg natürlich jederzeit offen. Dafür sollten Sie sich allerdings durch einen Anwalt beraten lassen. Der kann Ihre Erfolgschancen vor Gericht besser beurteilen. Ich weise in diesem Zusammenhang jedoch darauf hin, dass die Gerichte in Deutschland das je nach Kommune und Bundesland recht verschieden beurteilen können.

      Antworten
  3. Hallo,
    die Aussage, dass eine Belästigung durch Rauch und Qualm durch grillen erst vorliegt, wenn man als Nachbar diesen in Wohn- bzw. Schlafräumen spürbar, also geruchlich als auch visuell wahrnimmt, ist wohl ein Witz. Es ist allgemein bekannt, dass hohe Mengen an Feinstaub und CO2 ausgestoßen wird, wenn man z. B. Holzkohle verbrennt. Dies ist zum Teil extrem gesundheitsschädlich. Das Gerichte dies unterschiedlich beurteilen ist typisch für die deutsche Rechtsprechung. In der heutigen Zeit muss das Grillen, zumindest mit Holzkohle, und auch das Betreiben von Feuerschalen generell verboten werden. Es ist sinnlos und passt nicht mehr in die Zeit.

    Antworten
    • Hallo Bogdan, vielen Dank für Deinen Kommentar. Dass die deutsche Rechtsprechung das Grillen mit Holzkohle recht verschieden bewertet und generell eben nicht verbietet, ist ein Fakt und wird mithin seine formaljuristischen Gründe haben. Es steht jedem natürlich frei, das anders zu sehen. Überhaupt findet sich in den heutigen Zeiten ständig jemand, der meint dies und das sei extrem gesundheitsschädlich, quasi lebensgefährlich und müsse deshalb verboten werden. Im Verbieten sind wir ja inzwischen Weltmeister. Das betrifft nicht nur die potenzielle Rauchbelästigung durch Nachbarn, sondern nahezu alle Dinge des täglichen Lebens, die wir früher mal im gütlichen Einvernehmen rational von Mensch zu Mensch gelöst haben. Leider scheint auch diese Vorgehensweise inzwischen etwas aus der Zeit gefallen zu sein, obwohl sie durchaus sehr sinnvoll ist. Also ich persönlich werde nächstes Wochenende bestimmt mal wieder den Grill anwerfen und richtig schön Fleisch und Wurst grillen. Den Nachbarn lade ich einfach mit ein. Problem gelöst!

      Antworten

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