Solarpaket 1: Kommt jetzt der Durchbruch für Balkonkraftwerke?

Solarpaket I Durchbruch Balkonkraftwerke
Verfasst von: Stephanie Lugner
Veröffentlicht am:

Schon im Juli 2023 hatte sich die Bundesregierung mit dem Entwurf für das sog. Solarpaket 1 den elf drängendsten Maßnahmen zur Förderung der Solarenergie in Deutschland angenommen. Kürzlich wurde das neue Paket im Kabinett beschlossen. Jetzt in unserem Überblick lesen, was die wichtigsten Themen und Änderungen sind und was sie für Betreiber kleiner PV-Anlagen wie Balkonkraftwerken bringen.

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Der am 16. August durch das Kabinett verabschiedete Gesetzentwurf des Solarpakets 1 soll ein erster Schritt sein, um die im Koalitionsvertrag angedachte Photovoltaik-Strategie der Bundesregierung umzusetzen. Ziel ist es, durch den Abbau von Bürokratie Hürden den Ausbau der Solarenergie zu beschleunigen und so bis 2030 insgesamt 215 GW Leistung an PV-Kapazitäten in Deutschland zu installieren.

„Das Ziel der PV-Strategie der Bundesregierung ist ambitioniert: Laut Koalitionsvertrag sollen bis 2030 insgesamt 215 GW an Solaranlagen zu- und ausgebaut werden. Der Solarstrom soll deutlich schneller, mit mehr Leistung und weniger Bürokratie fließen.“

Das Paket konzentriert sich vor allem darauf, bürokratische Stolpersteine für erneuerbare Energien abzubauen, mehr Flächen für den Zubau von Solarenergie verfügbar zu machen und durch überarbeitete Vergütungsmodelle insgesamt mehr Anreize für Solartechnik wie Photovoltaik zu schaffen. Der momentane Fokus gerade auf den privaten Balkonkraftwerken ist in dem Bereich stark zu erkennen.

Weniger Bürokratie bei Balkonkraftwerken

Das Solarpaket 1 will den Einsatz von Balkonkraftwerken erleichtern, indem es den bürokratischen Aufwand zumindest etwas begrenzt. Anders als bisher müssen Balkonkraftwerke nun nicht mehr beim Netzbetreiber angemeldet werden. Stattdessen soll es künftig reichen, sie binnen eines Monats im sog. Marktstammdatenregister einzutragen. Das geht relativ einfach mit wenigen Informationen und ohne große Bürokratie auf der entsprechenden Onlineseite des Marktstammdatenregisters.

Auch der Netzanschluss für EE-Anlagen aller Art soll mit den gesetzlichen Änderungen vereinfacht werden. So müssen Netzbetreiber zukünftig Anschlussbegehrenden zügig das Ergebnis ihrer Netzverträglichkeitsprüfung mitteilen. Fällt diese positiv aus, können neue Anlagen bis zu einer Leistung von 30 kW und bereits bestehendem Hausanschluss dann ohne weitere Reaktion seitens des Netzbetreibers in Betrieb genommen werden.

„Der Plan der Bundesregierung: Erneuerbare Energien sollen schneller und mehr ans Netz, gerne vom Balkon oder Dächern. Der grüne Strom soll in Deutschland zugunsten der Energiewende ungehinderter erzeugt werden können.“

Dank eines neuen Modells für die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung soll PV Strom leichter innerhalb gemeinschaftlich genutzter Gebäude zum Einsatz kommen. Das gilt vor allem dann, wenn sich mehrere Parteien den Strom vom Dach als sog. Mieterstrom teilen. Zwar erfährt diese Form der günstigen Mini PV Versorgung keine finanzielle Unterstützung aus dem aktualisierten Eneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2023.

Der Anlagenbetreiber muss dafür aber künftig nicht mehr als vollwertiger Stromversorger mit den entsprechenden Pflichten agieren (z.B. Stromrechnungen, Pflicht zur Stromversorgung aller Parteien zusätzlich zum Solarstrom usw.). Kurzum: Die neue Solarstromerzeugung wird dem kleinen privaten Verbraucher mit dem Solarpaket 1 etwas einfacher gemacht, weil sie die immer noch komplexe Bürokratie etwas vereinfacht.

Mehr Flächen für Photovoltaik

Um die Nutzung von Green Energy by Photovoltaik auf Freiflächen zu fördern, sollen sog. benachteiligte Standorte (gemeint sind meist Acker- oder andere Agrarflächen mit wenig Ertrag) besser für Freiflächenanlagen genutzt werden können. Grundlage hierfür ist ein Wechsel vom ursprünglichen „Opt-in-“ zu einem „Opt-out“-Verfahren. Auch dieser Schritt soll dem Motto Bürokratie abbauen folgen.

Ganz grundsätzlich sind solche Flächen also erst einmal für PV Freiflächenanlagen nutzbar, solange keine Zielwerte des jeweiligen Bundeslandes für die Flächennutzung dagegen sprechen. Auch in puncto Dachanlagen bzw. Dach-PV tut sich etwas: Das inzwischen recht beliebte Mieterstrommodell wird erweitert, sodass jetzt auch Gewerbegebäude davon profitieren können.

Weniger freuen wird manche womöglich die Entscheidung im Solarpaket I, Betreibern von Erneuerbare-Energien-Anlagen in Zukunft mehr Zugangs- bzw. Nutzungsrechte, teilweise gegen Entgelt, gegenüber Grundstückseigentümern bzw. Nutzungsberechtigten zuzugestehen.

„Für den Ausbau der erneuerbaren Energien werden die Rechte von Grundstückseigentümern eingeschränkt. Künftig sollen sie Leitungen und weitere Einrichtungen zum Anschluss von Solaranlagen dulden müssen.“

Die Regelung wird dabei nicht auf PV-Freiflächenanlagen beschränkt sein, sondern für alle Erneuerbare-Energie-Anlagen gelten. Auch für Windkraftanlagen werden die Rechte Einzelner weiter beschränkt: Hier wurde die Duldungspflicht erweitert und ein Duldungsentgelt festgelegt. Eine Überschwenkung durch Windkraftanlagen muss sogar ohne finanzielle Entschädigung geduldet werden.

Photovoltaik soll finanziell attraktiver werden

Kleine Photovoltaik Anlagen sollen insgesamt finanziell attraktiver werden. Dafür sollen einerseits Hemmnisse für kleine Anlagen in der Direktvermarktung abgebaut werden. So soll ab nächstem Jahr eine sog. De-minimis-Grenze dafür sorgen, dass kleine Anlagen (mit max. 25 kW Leistung) nicht mehr per Fernsteuerung regelbar sein müssen, ein Fakt, der kleine Anlagen bisher sehr teuer und das Verfahren komplex gemacht hatte.

„Außerdem sollen die Bedingungen für das sog. Repowering von älteren PV-Anlagen verbessert werden.“

Ältere Modelle, deren Wirkungsgrad gering ist, können künftig getauscht werden, ohne finanzielle Verluste beim Einspeisen vom Solarstrom in Kauf nehmen zu müssen. Bisher hatte ein solches Repowering dafür gesorgt, dass man für den neuen Teil der PV-Anlage nur die derzeit gültige (und sehr viel geringere) Einspeisevergütung für seinen Solarstrom bekam.

Genau das soll sich durch die Änderungen vom Solarpaket 1 verbessern: Beim Tausch von alten zu neuen Modulen soll die Vergütung für den Teil der Anlage, der schon vorher auf dem Dach war, auf dem alten – meist sehr viel höheren – Niveau der Einspeisevergütung gehalten werden. Solarstrom soll sich zuverlässig lohnen, so die Idee dahinter!

Solarpaket 1 und 2: So geht’s weiter!

Auch wenn das alles schon mal nach guten News klingt: Das Solarpaket 1 ist noch lange nicht durch. Erst muss der Gesetzentwurf noch den Bundesrat passieren. Vielleicht hat das Wirtschaftsministerium hier auch deshalb etwas auf die Bremse getreten und das Inkrafttreten des Gesetzespakets auf kommendes Jahr verschoben. Ursprünglich war geplant, den Start rückwirkend auf den 01. Januar 2023 zu legen.

Gleichzeitig steht schon das Solarpaket 2 in den Startlöchern. Die Arbeiten daran sollen nach Angaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) direkt im Anschluss an das Gesetzgebungsverfahrung zum Solarpaket 1 beginnen. Auch hier sind weitere Maßnahmen und Änderungen geplant, die die Photovoltaik und die Energiewende in Deutschland voranbringen sollen.

„Das Solarpaket I hat von Anfang an eine Nummer, weil mit dem Solarpaket II mindestens gleich ein zweites Paket bereits in Arbeit ist. Erneuerbare Energien und ihr Ausbau sollen noch viel weiter voranschreiten.“

Keine Frage: Das Ziel, den jährlichen Ausbau von Solarstrom von aktuell etwa 7 GW auf 22 GW zu erweitern, ist ambitioniert, aber möglich. Die neuen Regeln könnten helfen, hier endlich mehr Gas bei der Energieversorgung zu geben. Wichtig ist jetzt, handwerklich gute Gesetze zu schaffen und möglichst gute Kompromisse zu schließen. Nur so werden Ehrenrunden und nachträgliche Änderungen vermieden, die die Energiewende weiter verschleppen würden.

Ganz abseits von allen Solarpaketen gilt aber weiterhin: Der Fachkräftemangel, vor allem in der Solarindustrie, muss endlich vernünftig angegangen werden. Denn die Ausbauziele und -maßnahmen können per Gesetz noch so durchdacht sein. Wenn die Handwerker fehlen, um die Pläne umzusetzen, wird nichts aus der schönen neuen PV-Welt mit grüner Energie teilen und einem besseren Klima- und Naturschutz!

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Stephanie Lugner

Autor

Stephanie Lugner ist Wirtschaftsinformatikerin in der Energiebranche. Sie ist begeistert von der Energiewende und klugen Ideen für das Heizen der Zukunft. Beim Schreiben von unabhängigen Fachartikeln, Rezensionen und Produktvorstellungen möchte sie diese Begeisterung und ihr Know-how mit möglichst vielen Menschen teilen.

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