Heizungscheck: Energie sparen jetzt Pflicht für 30 Mio. Gasheizungen!

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Verfasst von: Stephanie Lugner
Veröffentlicht am:

Mit dem Heizungscheck ist spätestens seit 1. Oktober das Energiesparen jetzt gesetzlich Pflicht. Ganz besonders gilt das für die Nutzer von ca. 30 Mio. Gasheizungen in Deutschland. Eigentlich gelten die neuen Pflichten der zwei jüngst in Kraft getretenen Energie-Einspar-Verordnungen sogar schon seit 1. September. Die Verordnungen sollen für eine größere Energieeffizienz sorgen. Die Verbraucher sollen Kosten sparen.

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Die neuen Gesetze sind eingebettet in eine ganze Reihe von Energiesparmaßnahmen. Viele Möglichkeiten zum Sparen setzen viele Mieter und Eigentümer ohnehin schon um. Schließlich sind Gas, Strom oder Holz momentan sehr teuer. Doch viele Heizungen arbeiten immer noch nicht effizient genug. Deshalb folgt jetzt die gesetzliche Pflicht zumindest für Gasheizungen, die hierzulande etwa die Hälfte aller Heizungen ausmachen.

„Ein Heizungscheck führt fast immer zu niedrigerem Verbrauch und damit sinkenden Kosten!“

Das Ziel ist klar: Deutschland soll unabhängiger werden von russischem Gas. Zudem hilft mehr Energieeffizienz stets dem Klimaschutz. Die Deutschen sollen weniger Energie verbrauchen. Doch was bedeutet der verpflichtende Heizungscheck? Wer muss ihn durchführen lassen? Von wem wird der Heizungs-Check ordnungsgemäß durchgeführt? Was ist bei der Terminvereinbarung gut zu wissen?

Alles Wissenswerte zum Heizungs-Check kannst Du in diesem Artikel erfahren!

Die zwei neuen Verordnungen: EnSikuMaV und EnSimiMaV

Die zwei neuen Energieeinsparverordnungen EnSikuMaV und EnSimiMaV sind dabei nicht zu verwechseln mit der alten Energieeinsparverordnung (EnEV), die zum 1. November 2020 durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst wurde. Es handelt sich um zwei komplett neue Verordnungen. Sie gelten für konkrete Maßnahmen in der kommenden und übernächsten Heizperiode.

Durch sie sollen Energieeinsparpotenziale nachhaltig genutzt werden. Adressiert sind öffentliche Körperschaften, Unternehmen und private Haushalte. Besonders bei den Privatnutzern ist der Wissendurst nun groß. Was muss ich als Eigentümer oder Mieter einer Immobilie tun, um die gesetzlichen Pflichten zum Energiesparen einzuhalten? Dazu erst einmal einige Informationen zu den neuen Verordnungen selbst:

  • EnSikuMaV: Die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung) zielt, wie der im bestem Amtsdeutsch verfasste Endlosname schon besagt, auf kurzfristige Möglichkeiten zum Energiesparen. Sie trat am 1. September in Kraft. Ihre Gültigkeit ist befristet auf 6 Monate. Sie richtet sich vor allem auf Maßnahmen, die die öffentliche Hand umsetzen soll.

    Einige Maßnahmen richten sich aber auch darin bereits an private Nutzer. So bekommen zum Beispiel Mieter mehr Spielraum, um Heizkosten einzusparen, ohne gegen ihre Mietverträge zu verstoßen. Aber auch Besitzer privater Pools und Saunen sahen sich kürzlich schon mit dieser Verordnung konfrontiert. Das Beheizen vom privaten Pool oder der eigenen Sauna mit Strom (aus dem öffentlichen Netz) oder Gas (allgemein) ist nämlich seitdem untersagt. Da diese Themen jetzt aber nicht gerade das Gros der deutschen Bevölkerung treffen, ist diese Verordnung etwas im Sog anderer News untergegangen.

  • EnSimiMaV: Die in nicht minder phantasievollem Amtsdeutsch formulierte Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung) zielt dagegen eher auf mittelfristige Einsparpotenziale. Sie trat am 1. Oktober in Kraft. Ihre Gültigkeit ist befristet auf 24 Monate. Mit Ablauf des 30. September 2024 soll sie folglich automatisch wieder außer Kraft treten.

    Diese Verordnung hat neben verpflichtenden Maßnahmen für Unternehmen und öffentliche Körperschaften auch für private Haushalte ganz markante Auswirkungen. Diese betreffen sehr viele Menschen, nämlich zumindest alle 30 Mio. Haushalte in Deutschland, die mit der Technik einer Gasheizung heizen. Die Verordnung schreibt vor, dass alle Eigentümer von Gebäuden mit Gasheizungen, diese Anlagen durch einen Heizungscheck optimieren lassen müssen.

Heizungscheck: Antworten zu Pflichten und Fristen

Eigentümer von Gebäuden mit einer Gasheizung haben max. zwei Jahre Zeit, die Optimierung ihrer Heizungsanlage durchführen zu lassen. Spätestens bis 30. September 2024 muss der Heizungscheck erledigt sein. Je früher, desto besser versteht sich! Denn je nach Quelle und Optimierungsumfang sparen Eigentümer und Mieter durch einen Heizungs-Check zwischen 5 und 15 Prozent Energie ein. Einige Quellen sprechen teils auch nur von 2 bis 2,5 Prozent. Unterm Strich gilt aber: Durch den Heizungscheck wird eingespart!

Hier alle Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Heizungscheck im Überblick finden:

Was passiert beim Heizungscheck?

Beim Heizungscheck prüft der Experte, ob Deine gasgeführte Heizungsanlage richtig effizient arbeitet. Seine Überprüfung zeigt, ob, wo und wie Schwachstellen der Anlage ggf. nachjustiert werden müssen. Einfache Einstellungen nehmen viele Fachbetriebe gleich sofort vor. Aufwändigere Einstellungen oder wenn die Anlage gar gewartet, gereinigt, angepasst oder gedämmt werden muss, verursachen Mehraufwand.
Im Zweifel ist für größere Schwachstellen ein kostenpflichtiger Zusatztermin nötig. Verbinde aber gerne das Nötige mit dem Notwendigen. Avisiere beispielsweise Deinem Schornsteinfeger oder Fachbetrieb, der ohnehin den jährlichen Service an Deiner Heizungsanlage durchführt, dass er bei dieser Wartung bitte gleich die neue gesetzliche Zwangsinspektion mit erledigen soll.

Was genau wird beim Heizungscheck geprüft?

Der Fachmann prüft beim Heizungscheck die vier grundlegenden Funktionen Deiner Heizung. Dazu zählen (von A-Z):
– Wärmeerzeugung
– Wärmeübergabe
– Warmwasseraufbereitung
– Wärmeverteilung bzw. Warmwasserverteilung von der Anlage zu den Räumen
Ebenfalls mit kontrolliert werden durch den Fachbetrieb beim Heizungs-Check mögliche unnötige Verluste, die Deine Heizungsanlage bei der Entstehung und der Führung von Abgasen, Wärme und Ventilation durch etwaige Schwachstellen sonst noch verursacht.

Was kostet der Heizungscheck?

Der einfache Heizungscheck kostet je nach ausführemdem Betrieb und Aufwand ca. 80-180 Euro netto pro Heizungsanlage. Die Mehrwertsteuer und die Kosten für die Anfahrt kommen obendrauf. Kosten für einen etwaigen Mehraufwand (z.B. für umfangreichere Einstellungen, Wartungs- und Reinigungsarbeiten der Heizung) kommen ebenfalls hinzu.

Wie lange dauert ein Heizungscheck?

Der einfache Heizungscheck dauert normalerweise zwischen 45-60 Minuten. Sollten zusätzliche Arbeiten anfallen, erhöht sich der Zeitaufwand dementsprechend. Den Zeitaufwand verringern kannst Du, wenn Du alle Zugänge und Arbeitsbereiche rund um Deine Heizungsanlagen vorher gut freiräumst. So kann der Profi effizient arbeiten.

Wer darf den Heizungscheck durchführen?

Den einfachen Heizungscheck durchführen dürfen alle zugelassenen und zertifizierten Fachbetriebe. Dazu zählen generell (von A-Z):
– Energieberater
– Gas- und Wasserinstallateure (SHK-Handwerker)
– Heizungsbauer (SHK-Handwerker)
– Schornsteinfeger
Von diesem Fachpersonal erhältst Du nach absolviertem Heizungscheck einen schriftlichen Nachweis. Es empfiehlt sich dringend, diesen Nachweis aufzubewahren! Ob und wer diesen Nachweis später ggf. mal kontrolliert, ist derzeit zwar noch nicht geklärt. Verschiedene SHK-Innungen gehen aber fest davon aus, dass dazu noch eine Art Klarstellung der Bundesregierung folgen wird.

Gehört der hydraulische Abgleich zwingend zum Heizungscheck?

Ja und Nein, der hydraulische Abgleich gehört zumindest nicht für alle zwingend zum Heizungscheck dazu! So mancher Fachbetrieb bietet ihn bei Terminvereinbarung für den Heizungs-Check allerdings gerne gleich mit an. Gesetzlich vorgeschrieben ist er für private Ein- und Zweifamilienhäuser nicht. Eine gesetzliche Pflicht zum hydraulischen Abgleich besteht nur für Mehrfamilienhäuser ab sechs bzw. zehn Wohneinheiten.
Vorteile: Ein hydraulischer Abgleich kann Deine Heizung nochmals deutlich effizienter machen und so nachhaltig Verbrauchskosten senken. Zudem wird eine solche Heizungsoptimierung bewusst durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert. Auf entsprechenden Antrag beim BAFA hin erhältst Du 15 Prozent der Kosten zurück.
Nachteile: Ein hydraulischer Abgleich für eine komplette Heizungsanlage ist technisch deutlich aufwändiger als ein einfacher Heizungscheck. Deshalb kostet er schnell mal zwischen 600-1.200 Euro.

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Stephanie Lugner

Autor

Stephanie Lugner ist Wirtschaftsinformatikerin in der Energiebranche. Sie ist begeistert von der Energiewende und klugen Ideen für das Heizen der Zukunft. Beim Schreiben von unabhängigen Fachartikeln, Rezensionen und Produktvorstellungen möchte sie diese Begeisterung und ihr Know-how mit möglichst vielen Menschen teilen.

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