Neues Heizungsgesetz gestoppt: Wie geht’s jetzt weiter?

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Verfasst von: Stephanie Lugner
Veröffentlicht am:

Ein neues Heizungsgesetz noch vor der Sommerpause zu verabschieden, wie von der Ampel-Koalition angestrebt, scheitert mit einem Knall. Die Richter am Bundesverfassungsgericht (BVerfGE) haben das Gesetz vorerst gestoppt. Der Grund: Zu wenig Zeit für die Mitglieder des Deutschen Bundestages, den Entwurf vor Beschluss eingehend zu prüfen. Damit ist das Gesetz nicht vom Tisch, es verzögert sich aber. Wie geht das Verfahren jetzt weiter?

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So mancher Abgeordnete hatte sich wohl auf einen entspannten Sommer nach getaner Arbeit gefreut. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) gab sich kurz vor der Karlsruher Schocknachricht auf dem eigenen Sommerfest der SPD-Fraktion in Berlin noch hanseatisch arrogant siegesgewiss. Doch zumindest für das Thema Gebäudeenergiegesetz (GEG), kurz Heizungsgesetz genannt, dürfte diese Selbstsicherheit am 5. Juli um 21:48 Uhr ein jähes Ende gefunden haben.

Denn aus dem neuen Heizungsgesetz wird erst einmal nichts! Die obersten Verfassungsrichter des Landes haben den Gesetzentwurf der Bundesregierung vorerst gestoppt (siehe Pressemitteilung des BVerfGE dazu). Auslöser der Prüfung durch die Richter: Ein Eilantrag des Bundestags-Abgeordneten Thomas Heilmann (CDU), der mehr Zeit für die Prüfung des Entwurfs verlangt hatte. Der Tenor des höchstrichterlichen Urteils lautet:

„Das neue Heizungsgesetz braucht mehr Zeit. Abgeordnete müssen die Zeit haben, sich mit den entsprechenden Beschlussvorlagen ausreichend lange auseinandersetzen zu können. Das irrsinnige Tempo der rot-grün-gelben Ampelregierung verstößt gegen das Gesetz.“

Erst am Dienstag (4. Juli) war den Abgeordneten des deutschen Parlaments der finale Entwurf vorgelegt worden. Der Beschluss im Plenum war dann schon für Donnerstag (6. Juli) geplant. Und der Bundesrat sollte ruckzuck auch noch am Freitag (7. Juli) zustimmen. Eine nie dagewesene Hektik schien in der deutschen Gesetzgebung Schule zu machen und die Demokratie zu beschädigen.

Das ging dem Bundesverfassungsgericht jedoch zu schnell. Es untersagte, die zweite und dritte Lesung des Gesetzes noch in der laufenden Sitzungswoche durchzuführen. Gefallen ist diese Entscheidung innerhalb des Gremiums des höchsten deutschen Verfassungsgerichts mit 5 zu 2 Stimmen. Die Verfahrensautonomie des Deutschen Bundestags wiegt schwer, aber die Möglichkeit, dass gewählte Volksvertreter ihre Arbeit überhaupt korrekt ausführen können, wiegt eben noch schwerer, meinten die Richter.

Neues Heizungsgesetz: So geht es jetzt weiter!

Die Ampel-Regierung hat sich inzwischen darauf geeinigt, das Gesetz erst nach der Sitzungspause, also frühestens in der Sitzungswoche nach dem 4. September zu verabschieden. Damit hätten alle Beteiligten genügend Zeit, den Entwurf für das Heizungsgesetz genauer zu prüfen und mögliche Mängel festzustellen, bevor es verabschiedet wird. Das Gesetz soll weiterhin wie geplant am 1. Januar 2024 in Kraft treten.

Alternativ hätte auch noch die Möglichkeit bestanden, das Parlament zum Zwecke der Gesetzesverabschiedung zu einer Sondersitzung während der sitzungsfreien Zeit zusammenzurufen. Das wollte zumindest die SPD anfänglich. Nach gemeinsamer Abstimmung innerhalb der Ampel-Koalition scheidet eine Sondersitzung während der Sommerpause allerdings nun aus.

„Egal, wann es beschlossen wird. Nach dem Willen aller Ampel-Koalitionäre soll das neue GEG samt dem damit verbundenen und ebenfalls noch unverabschiedeten Wärmeplanungsgesetz der Kommunen Anfang 2024 in Kraft treten.“

Die Sommerpause des Bundestages erstreckt sich traditionell über einen Zeitraum von etwa zwei Monaten. In dieser Zeit finden keine regulären Sitzungen statt. In der Sommerpause sind die Abgeordneten jedoch nicht (ausschließlich) im Urlaub. Sie bleiben in ihren eigentlichen Wahlkreisen tätig und beschäftigen sich mit Detailfragen, für die ihnen während der Sitzungsperiode keine Zeit bleibt.

Eine Sondersitzung außerhalb der regulären Sitzungswochen wird nur dann einberufen, wenn es eine dringende aktuelle Angelegenheit gibt, die sofortige Aufmerksamkeit erfordert. So geschehen zum Beispiel 2021 aufgrund der Hochwasserkatastrophe im Ahrtal. Beim Heizungsgesetz ist eine solche Hektik laut Ansicht der Ampel nun nicht mehr geboten und würde auch die erheblichen Zusatzkosten dafür nicht rechtfertigen.

Was bedeutet der Stopp für Hausbesitzer?

Für Immobilienbesitzer gestaltet sich der Stopp des Heizungsgesetzes ambivalent. Einerseits ist er ein schwerer Schlag, andererseits auch eine Hoffnung. Denn egal, welche Technologien denn nun verboten oder gefördert werden – die fehlende Rechtssicherheit macht es quasi unmöglich, kluge Entscheidungen für die Zukunft der eigenen Energieversorgung schon jetzt zu treffen. Die neue Heizung muss noch warten.

Hoffnung verbinden viele Befürworter und Gegner des neuen Heizungsgesetzes damit, dass durch die nun noch verbleibende Zeit Diskussionen ordentlich zu Ende geführt und entsprechende Formulierungen nachgeschärft werden können. Wirksamen Einfluss dürften bei der weitergehenden Debatte auch die Landtagswahlkämpfe in Bayern und Hessen nehmen.

Beide Länder wählen im Oktober 2023 jeweils einen neuen Landtag. Das Heizungsgesetz dürfte dort nun definitiv zum Wahlkampfthema werden. Wer sich der Illusion hingibt, dass die Umfragen und das Wahlergebnis keinen Einfluss auf die Parteien und deren Entscheidungsfindung nehmen, kann sich erfahrungsgemäß stark irren. Es ist eher davon auszugehen, dass sich das neue Gesetz trotz aller gegenteiligen Beteuerungen bis zu seiner Verabschiedung sehr wohl noch erheblich verändern könnte.

Die 5 wichtigsten Punkte der geplanten Neufassung des GEG für Hausbesitzer (Stand heute):

  1. 65 Prozent erneuerbare Energien Regel: Ab 1. Januar 2024 soll jede neu eingebaute Heizungsanlage (auf jeden Fall in Neubauten) zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.

  2. Weiterbetrieb alter Heizungen: Bestehende, funktionstüchtige Heizungen (im Bestandsbau) sollen vorerst unverändert weiter betrieben und repariert werden können. Für neue Heizungen in bereits bestehenden Gebäuden sollen verschiedene Übergangsfristen gelten.

  3. Zulässigkeit neuer Heizungssysteme: Neben elektrischen Wärmepumpen und Systemen mit Solarthermie oder Erdwärmesystemen sind auch andere Strom-Direktheizungen sowie Holzheizungen prinzipiell GEG-konform. Der ursprüngliche Plan, zum Beispiel Pelletheizungen nur unter Auflagen und in Bestandsgebäuden zuzulassen, wurde gekippt.

  4. Kommunale Wärmeplanung: Welche neuen Heizungen tatsächlich bei der Sanierung im Altbau eingebaut werden dürfen, soll zudem auch in Abhängigkeit von der kommunalen Wärmeplanung entschieden werden. Diese kommunale Wärmeplanung soll bis spätestens 2028 für alle Kommunen stehen. Entsprechende Fristen vor Ort, beispielsweise in ländlichen Regionen, verlängern sich damit teils merklich nach hinten.

  5. Modernisierungsumlage auf Mieter: Vermieter sollen die Kosten für den Umbau auf Mieter umlegen können, allerdings maximal zu zehn Prozent. Dafür müssen sie staatliche Förderung in Anspruch nehmen und diese vom Kostenanteil der Mieter abziehen. Vermieter, die keine staatliche Förderung nutzen möchten, sollen maximal acht Prozent der Kosten umlegen können.

    In beiden Fällen darf die Miete beim Heizungstausch um maximal 50 Cent pro Quadratmeter erhöht werden, zuvor lag dieser Grenzwert bei drei Euro. Härtefallregelungen für Haushalte mit niedrigen Einkommen kommen noch hinzu.

Im Fazit bleibt also zusammenzufassen: Nichts Genaues weiß man nicht! Nach dem Stopp durch das BVerfGE ist weiterhin offen, ob alle Punkte des jetzigen Entwurfs tatsächlich am Ende so das Parlament passieren. Die entsprechenden Interessensgemeinschaften werden bis zum September kräftig ihre Werbetrommeln rühren und das ist aus demokratischer Sicht auch gut so.

Der Tendenz nach kommen aber wohl die Mieter allen gegenteiligen Beteuerungen zum Trotz beim Klimaschutz einmal mehr deutlich günstiger weg als die Hausbesitzer. Während sich für die einen lediglich die Miete um maximal 50 Cent pro Quadratmeter erhöhen dürfte, stehen dem Häuslebauer im Durchschnitt mittlere fünfstellige Kosten ins Haus. Darin eine gesellschaftliche Schieflage zu erkennen oder auch nicht, bleibt Sache der demokratischen Entscheidungsfindung. Der Wähler wird seine Antwort mit dem Kreuz geben!

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Stephanie Lugner

Autor

Stephanie Lugner ist Wirtschaftsinformatikerin in der Energiebranche. Sie ist begeistert von der Energiewende und klugen Ideen für das Heizen der Zukunft. Beim Schreiben von unabhängigen Fachartikeln, Rezensionen und Produktvorstellungen möchte sie diese Begeisterung und ihr Know-how mit möglichst vielen Menschen teilen.

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